Praxisprojekte

In Praxisprojekten bearbeiten Doktorand*innen in Teams Problemstellungen aus der Praxis von Unternehmen, Institutionen und NGOs und deren EntscheidungsträgerInnen. Für ihre Lösungsvorschläge entwickeln sie theoretisch fundierte und anwendbare Konzepte verantwortungsvollen Wirtschaftens und guter (Unternehmens-) Führung.

Zielsetzung der Praxisprojekte

Die Praxisprojekte sind ein zentraler Bestandteil des Doktorandenkollegs. Sie gehören zu dessen dritter Säule, der Dialogplattform. Ihre Zielsetzung ist es, wissenschaftlich fundierte und zugleich anwendbare Konzepte verantwortungsvollen Wirtschaftens und guter (Unternehmens-) Führung zu entwickeln. Aktuelle Forschungserkenntnisse der Wirtschafts-, Unternehmens- und Führungsethik sollen auf konkrete Fragestellungen angewandt werden, mit denen Unternehmen, Institutionen und NGOs und deren Entscheidungsträger*innen in der Praxis konfrontiert werden. Der Fokus von Praxisprojekten liegt somit auf Fragen des Theorie-Praxis-Transfers.

Die Doktorand*innen bekommen durch die Praxisprojekte die Möglichkeit, gemeinsam Beratungsprojekte oder Case Studies zu bearbeiten oder einen Entwurf eines Dialogprozesses zu erarbeiten, der sich an Entscheidungsträger*innen aus der Wirtschaft und Gesellschaft richtet. Hierdurch gewinnen die Doktorand*innen wertvolle Berufserfahrung mit interessanten Partnern, erwerben neue berufliche Qualifikationen und erweitern ihren (Forschungs-) Horizont. Die Praxisprojekte bieten außerdem Mitgliedern und Partnern des WZGE die Möglichkeit, mit talentierten Nachwuchswissenschaftler*innen bei konkreten Fragen der Ethik und verantwortungsvollen (Unternehmens-) Führung zusammenzuarbeiten.

Allgemeine Informationen zu den Praxisprojekten

In Praxisprojekten arbeiten Teams von zwei bis vier Doktorand*innen unter Führung von einem/einer wissenschaftlichen Supervisor*in. Im Regelfall übernimmt einer/eine der betreuenden Professor*innen diese Funktion.

Ein Praxisprojekt dauert drei Monate. Pro Woche sind ungefähr zehn Stunden Arbeitsaufwand pro Doktorand*in eingeplant.

Die Doktorand*innen sind dazu verpflichtet, binnen des ersten und zweiten Jahres ihrer Mitgliedschaft im Kolleg erfolgreich an mindestens zwei Praxisprojekten teilzunehmen. Für jedes Praxisprojekt werden 10 ECTS vergeben.

Praxisprojekte können vom WZGE, dem/der wissenschaftlichen Supervisor*in, externen Klient*innen oder von den Doktorand*innen initiiert werden.

Abgeschlossene Praxisprojekte