Martin von Broock, Andreas Suchanek
Im Herbst 2026 wird in drei Bundesländern gewählt. Alle Parteien bekennen sich dabei zur Demokratie – und streiten zugleich darüber, wie sie zu erhalten ist. Nicht nur in der Politik, auch in Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft ergreifen immer mehr Menschen Initiative. Die Forschung zeigt, worauf es am Ende ankommt: Drei Kriterien, an denen sich gute Demokrat:innen messen lassen müssen.
Freiheitliche Ordnungen sind Festungen, wenn sie gut konstruiert und gut besetzt sind. Das schreibt Karl Popper in seinem berühmten Werk „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“. Ihm ging es um die Frage, wie sich in Freiheit lebende Gesellschaften gegen autoritäre Angriffe von außen und innen schützen können. Faktisch leben weltweit noch 45 Prozent der Menschen in Demokratien, während in den letzten Jahren die Verbreitung autoritärer Regime zugenommen hat. Und auch innerhalb Deutschlands sieht die große Mehrheit der Menschen die Demokratie bedroht, zuvorderst durch Extremismus.
In drei Bundesländern können die Bürgerinnen und Bürger im Herbst 2026 über neue Besetzungen für die Festung Demokratie entscheiden. Viele sehen die anstehenden Wahlen als Richtungsentscheidung. Schließlich kämpft Deutschland mit massiven Herausforderungen in Wirtschaft, Sozialstaat und Infrastruktur, die rasche politische Lösungen erfordern. Zur Abstimmung stehen aber nicht bloß inhaltliche Programme. Es geht auch um die grundsätzliche Frage, welche Freiheiten und Rechte der Staat wem künftig noch zubilligt – und wie er dies durchsetzt.
Die Achillesverse der Demokratie
Natürlich bekennen sich alle wettstreitenden Parteien zur Demokratie. Das allein sagt allerdings wenig aus. Denn die Demokratieforschung zeigt, dass freiheitliche Ordnungen eher selten von außen, direkt und „laut“ angegriffen werden. Meist sterben sie von innen, durch indirekte Manöver und „leise“. Nicht durch Bruch, sondern durch Gebrauch ihrer Regeln. Nicht durch Umsturz, sondern durch Umdeutung ihrer Werte. Und nicht durch absolute, sondern durch hinreichende Mehrheiten. Die Beispiele von der Weimarer Republik bis zu aktuellen Entwicklungen in den USA sind zahlreich.
„Autocratic legalism“ nennt die neuere Forschung solche Strategien einer gezielten Nutzung von Wahlmandaten zur schrittweisen, formal legalen Demontage freiheitlich-demokratischer Ordnungen. Das Perfide solcher Angriffe aus der Deckung der Demokratie: Sie lassen sich nicht einfach zurückweisen. Schließlich berufen sich auch Autokraten auf die Zwecke der Demokratie – den Schutz von Freiheiten, die Durchsetzung von Recht oder die Sicherung des Gemeinwohls. Mit dem Unterschied, jene Zwecke exklusiv für die eigene Gruppe und gegen die offene Gesellschaft zu nutzen.
Einschalten, aber ohne Eigentore
Wem die freiheitliche Gesellschaft am Herzen liegt, sollte daraus zwei Schlüsse ziehen: Es ist erstens riskant, sich allein auf die institutionellen Selbstverteidigungskräfte der Demokratie zu verlassen. Festungen stehen und fallen mit ihren Mannschaften. Und wo die einen stumm bleiben, werden die Stimmen der anderen umso lauter. Zweitens ist es nicht klug, die Verteidigung der Demokratie an der pauschalen Unterscheidung zwischen Freund und Feind festzumachen, anstatt zwischen legitimen und illegitimen Positionen und Handlungen zu differenzieren. Denn: Das führt rasch zu Eigentoren. Etwa, wenn Rechtsbruch durch Rechtsbruch abgewendet werden soll.
Inzwischen gibt es zahlreiche Initiativen zur Verteidigung der Demokratie – nicht nur in der Politik, sondern auch in Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Damit einher geht ein (demokratischer!) Streit über das „richtige“ Vorgehen beim Schutz der Demokratie – von der unbedingten Ausgrenzung einzelner Parteien bis zur bedingten Zusammenarbeit.
Woran sich Demokraten messen lassen müssen
Die Forschung liefert keine sicheren Hinweise für die beste Verteidigung offener Gesellschaften. Aber sie gibt eindeutige Orientierungen, auf welche Voraussetzungen freiheitliche Gesellschaften zwingend angewiesen sind. Und bietet damit einen robusten Kompass zur Unterscheidung legitimer und illegitimer Positionen – unabhängig davon, wer sie vertritt. Drei Punkte sind entscheidend:
(1) Würde – keine Entmenschlichung
Die gegenseitige Ankerkennung von Würde ist die Grundvoraussetzung jeder demokratischen Auseinandersetzung, die noch als Diskussion gelten will. Nicht umsonst ist sie daher Ausgangspunkt des Grundgesetzes. Wer Menschen nicht mehr als Gegner mit eigenen Gründen behandelt, sondern als Objekte ohne eigene Rechte, hat den demokratischen Diskurs verlassen. Die Genozidforschung zeigt: Entmenschlichung ist die dokumentierte Vorstufe zur Gewalt. Wer bestimmte Gruppen als Ungeziefer, Müll oder Beute bezeichnet oder Migranten „entsorgen“ will, entmenschlicht andere. Wenn ein Wahlprogramm sexuelle Vielfalt als „abseitige sexuelle Vorlieben“ abqualifiziert und deren Fürsprecher „perverse“ Fanatiker nennt, verlässt es die Ordnung, die es zu verteidigen behauptet. Nicht die Schärfe der Kritik an unterschiedlichen Vorstellungen des Zusammenlebens ist das Problem. Sondern die Aberkennung der Würde anderer.
(2) Wahrhaftigkeit – keine organisierten Lügen
Offene Gesellschaften leben von einer geteilten Wirklichkeit, über die gestritten werden kann. Die Philosophin Hannah Arendt warnte: Organisierte politische Lüge zerstört die gemeinsame Faktenwelt, auf der Urteilen und Handeln erst möglich werden. Dabei geht es nicht um die Aussprache harter, unbequemer Wahrheiten oder die unterschiedliche Deutung von Fakten – beides muss die Demokratie aushalten. Organisierte politische Lüge meint die vorsätzliche Herstellung „alternativer“ Fakten: Wenn ein Wahlprogramm den menschengemachten Klimawandel trotz wissenschaftlichen Konsenses bestreitet und „kritischen Klimawissenschaftlern“ ungestörtes Forschen sowie ein „Institut für Klimapolitikfolgen“ verspricht, soll Zweifel nicht erforscht, sondern zur herrschenden Meinung werden. Wenn Spitzenkandidaten in Talkshows behaupten, man wolle Inklusion nicht abschaffen, während das Wahlprogramm wörtlich verlangt, die „Inklusion unverzüglich zu beenden“, ist das keine Meinungsverschiedenheit, sondern eine Unwahrheit. Wer Fakten so behandelt und Nützlichkeit über Wahrheit stellt, entzieht der Demokratie ihren Boden.
(3) Fehlerkorrektur – keine Beschneidung von Wahlen, Wettbewerb und Wissen
Die größte Stärke freiheitlicher Ordnungen ist ihre Lernfähigkeit verbunden mit der Fähigkeit, Fehler zu korrigieren – durch freie Wahlen, unabhängige Gerichte, freie Medien, freie Forschung und Bildung. Erst diese Korrekturmechanismen machen Innovationen und Fortschritt möglich. Wenn eine Partei die Briefwahl einschränken will, obwohl sie die Wahlbeteiligung nachweislich erhöht, aber von der eigenen Wählerschaft nicht genutzt wird, ist das ein diskriminierender Eingriff in den Zugang zur Wahl. Wenn Richter zu Urteilen „mit maximaler Härte“ ermutigt und die Richterauswahl einem Richterwahlausschuss übertragen werden soll, dessen Mitglieder eine Landtagsmehrheit bestimmen kann, untergräbt das die Unabhängigkeit der Gerichte. Wenn öffentlich-rechtliche Sender auf einen „Grundfunk“ schrumpfen sollen, ist das ein Eingriff in die Medienvielfalt, die Meinungsbildung und informierte Wahlentscheidungen erst möglich macht. Und wenn der Geschichtsunterricht das Kaiserreich stärker als „Vorbild“ behandeln soll, ist das gelenkte Bildung gegen die Demokratie. Jeder einzelne Eingriff lässt sich als Verwaltungsfrage tarnen. In Summe verfolgen sie ein größeres Ziel: offene Kritik- und Korrekturkanäle zu begrenzen, um die Macht künftiger Regierungen zu entfesseln. Das geschieht oft leise, formal legal, im Namen der Demokratie selbst.
Zusammengefasst: Demokraten schützen, worauf sie sich berufen
Demokratien sind Festungen, solange sie gut konstruiert und gut besetzt sind. Über gute Besetzungen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger frei und unabhängig. Es ist legitim, wenn sich Menschen in der Demokratie auf ihre Würde berufen. Es ist legitim, wenn sie mehr Wahrhaftigkeit einfordern. Und es ist legitim, wenn sie amtierende Regierungen für ausbleibende Korrekturen abstrafen wollen. Wer in diesem Sinne mit Recht Veränderung einfordert und erwartet, sollte allerdings künftige Besetzungen der Festung Demokratie genau an diesen Maßstäben prüfen: ihrem Einstehen für Würde, Wahrhaftigkeit und Fehlerkorrektur. Manchen mögen diese Voraussetzungen verzichtbar erscheinen. Für die freiheitliche Demokratie sind sie konstitutiv – und damit alternativlos.
Literatur
Arendt, Hannah (1972): Wahrheit und Lüge in der Politik. Zwei Essays. München: Piper
Economist Intelligence Unit (2026): Democracy Index 2025. Democracy stabilises after eight years of decline. London: EIU.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 1 (Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung).
Haslam, Nick (2006): Dehumanization: An Integrative Review. In: Personality and Social Psychology Review 10 (3), S. 252–264.
Levitsky, Steven / Ziblatt, Daniel (2018): How Democracies Die. New York: Crown.
Popper, Karl R. (2003): Die offene Gesellschaft und ihre Feinde. Bd. I: Der Zauber Platons; Bd. II: Falsche Propheten: Hegel, Marx und die Folgen. 8. Aufl., hrsg. von Hubert Kiesewetter. Tübingen: Mohr Siebeck.
Scheppele, Kim Lane (2018): Autocratic Legalism. In: University of Chicago Law Review 85 (2), S. 545–583.
Wittenberg-Zentrum für Globale Ethik (Hg.) (2026): Demokratie unter Druck – Wirtschaft in der Verantwortung? Was Beschäftigte von Unternehmen erwarten. Lutherstadt Wittenberg: WZGE.
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