Informationen zum Bewerbungsverfahren und aktuelle Ausschreibungen finden Sie hier.
Wenn Sie sich für die Aufnahme ins Kolleg und um ein Stipendium bewerben wollen, informieren Sie sich nachfolgend über die Bewerbungsmodalitäten. Freie Plätze im Kolleg und Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben.
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Aktuelle Ausschreibung
- Aktuell keine laufende Ausschreibung.
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Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien des Kollegs
Um für die Aufnahme in das Kolleg in Frage zu kommen, müssen Bewerber*innen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Promotionsvorhaben passt zu dem thematischen Fokus des Kollegs.
- Eine*r der Professor*innen, die mit dem Kolleg kooperieren, betreut ihr Promotionsvorhaben.
- Sie besitzen einen Master-, Magister- oder Diplomabschluss in einem Fachgebiet, das einschlägig für das geplante Dissertationsthema ist. Master-, Magister- und Diplomstudium sind mit überdurchschnittlichen Leistungen (Prädikatsexamen, mindestens Note „gut“ (2.0) oder gleichwertiger Abschluss) abgeschlossen worden.
- Sie verfügen über sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift. Deutschkenntnisse sind erwünscht, sind jedoch keine Voraussetzung.
Von Vorteil ist des Weiteren, wenn Bewerber*innen folgende Erfahrungen mitbringen:
- Sie haben bereits erste berufliche Erfahrungen gesammelt, gerne auch durch Praktika und Werksstudententätigkeiten.
- Sie engagieren sich im sozialen, gesellschaftlichen oder politischen Bereich.
Sie verfügen über internationale Erfahrungen, sei es durch Studienaufenthalte, berufliche Auslandsaufenthalte oder internationales ehrenamtliches Engagement.
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Vergabevoraussetzungen und Vergabekriterien eines Stipendiums
Um für ein Stipendium in Frage zu kommen, müssen Bewerber*innen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen zum Doktorandenkolleg und wurden ins Kolleg aufgenommen.
- Sie erhalten für dasselbe Promotionsvorhaben nicht bereits eine Förderung von öffentlichen oder privaten Stellen oder ein Stipendium eines Begabtenförderungswerks oder einer Stiftung.
Ihre Nebeneinkünfte befinden sich innerhalb des zulässigen thematischen, zeitlichen und finanziellen Rahmens.
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Bewerbungsunterlagen
Wenn in der öffentlichen Ausschreibung nicht anders festgelegt, umfasst eine Bewerbung für das Kolleg folgende Unterlagen (als ein PDF Dokument):
- Motivationsschreiben (in Englisch, max. 1000 Wörter)
- Tabellarischer Lebenslauf (in Deutsch oder Englisch)
- Akademisches Empfehlungsschreiben (deutsche Formularvorlage / englische Formularvorlage)
- Exposé des Promotionsvorhabens (in Deutsch oder Englisch; max. 5000 Wörter), das folgende Angaben enthält:
- Arbeitstitel
- Abstract (max. 500 Wörter)
- Forschungsfrage / Problemstellung / Arbeitshypothese („Was ist das Problem?“)
- Forschungsstand & eigene Vorarbeiten (falls vorhanden)
- Methodik / vorläufige Gliederung
- Arbeitsplan
- Literaturliste
- Nicht-beglaubigte Kopie des Master-, Magister- oder Diplomabschlusszeugnisses (bzw. eine vorläufige Bescheinigung) mit prüfungsrelevanten Einzelnoten und Gesamtnote
- Nicht-beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses mit prüfungsrelevanten Einzelnoten und Gesamtnote
- Praktikums- und Arbeitszeugnisse (falls vorhanden)
- Nachweise des ehrenamtlichen Engagements (falls vorhanden)
Bewerbungen sind ausschließlich über das Bewerbungsportal einzureichen. Es werden nur Bewerbungsunterlagen berücksichtigt, die über das Portal eingereicht werden.
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Bewerbungsverfahren
In einer Vorauswahl wird von dem Koordinationsbüro des Kollegs geprüft, ob die Bewerbungsunterlagen vollständig sind und ob und wie gut der/die Bewerber*in die Zugangsvoraussetzungen zum Kolleg erfüllt. Hieran schließt sich für die Bewerber*innen, die es in die engere Auswahl geschafft haben, ein Fachgespräch mit dem/der gewünschten Promotionsbetreuer*in und ein Gespräch mit der wissenschaftlichen Leiterin und einem Mitglied der operativen Geschäftsführung des WZGE an.Bewerber*innen, die für ein Promotionsstipendium der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (SDW) vorgeschlagen werden, durchlaufen noch Auswahlgespräche bei der SDW.
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FAQ
- Ich besitze keine deutsche Staatsbürgerschaft. Kann ich mich dennoch bewerben?
Ja, die Staatsbürgerschaft der Bewerber*innen spielt keine Rolle. Internationale Bewerber*innen, die ins Kolleg aufgenommen wurden, müssen sich jedoch selbstständig um ein Visum bemühen, falls es benötigt wird.
- Ich habe mein Masterstudium noch nicht abgeschlossen. Kann ich mich dennoch bereits bewerben?
Solange das Masterstudium zum Zeitpunkt des Eintritts ins Kolleg abgeschlossen sein wird, ist eine Bewerbung möglich. Bewerber*innen sollten in diesem Fall eine Übersicht aller bis zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegenden Noten und eine informelle Bescheinigung der Universität/Hochschule, in welcher der zeitnahe Abschluss des Studiums bestätigt wird, der Bewerbung beifügen.
- Mein letzter Studienabschluss liegt schon einige Jahre zurück. Kann ich mich dennoch bewerben?
Ja, es gibt keine Beschränkung hinsichtlich des Zeitpunkts des letzten Studienabschlusses. Das Kolleg begrüßt vielmehr explizit Bewerbungen von Kandidat*innen mit Berufserfahrung.
- Gibt es eine Altersobergrenze für die Bewerbung?
Nein, das Programm steht Bewerber*innen aller Altersgruppen offen. In der Bewerbung sollte jedoch ersichtlich werden, warum der/die Bewerber*in genau zum jetzigen Zeitpunkt eine Promotion anstrebt.
- Von wem sollte das akademische Empfehlungsschreiben verfasst werden?
Das akademische Empfehlungsschreiben sollte entweder von einem/einer Professor*in, einem/einer Junior- oder Assistenzprofessor*in oder einem/einer habilitierten Dozent*in verfasst werden, bei dem/der der/die Bewerber*in während ihres Studiums Vorlesungen oder Seminare besucht hat oder seine/ihre Abschlussarbeit geschrieben hat.
- Ich habe mein Bachelor-, Master-, Magister- oder Diplomzeugnis von einer nicht deutsch- oder englischsprachigen Universität erhalten. Muss ich eine Übersetzung beilegen?
Ja, neben Kopien der Orignalzeugnisse sollte entweder eine deutsche oder englische Übersetzung beigelegt werden.
- Ich habe mich in den vergangenen Jahren bereits schon einmal im Kolleg beworben, wurde jedoch abgelehnt. Kann ich mich nochmals bewerben?
Ja, es ist jedoch ratsam die Bewerbung sorgfältig zu überarbeiten.
- Kann oder sollte ich mich vorab mit dem/der Professor*in in Verbindung setzen, den/die ich mir als Betreuer*in wünsche?
Nein, die Bewerber*innen sollten davon absehen, den/die Professor*in vorab zu kontaktieren. Bei konkreten Anliegen können Sie die wissenschaftliche Leiterin kontaktieren, die gegebenenfalls mit dem/der ProfessorIn Rücksprache hält.
- Muss ich mich bei der Bewerbung bereits auf einen/eine der Professor*innen festlegen?
Ja, in der Bewerbung sollte ein/eine der Professor*innen als Wunschbetreuer*in genannt werden. Wenn bei der Sichtung der Bewerbungen der Eindruck entsteht, dass der/die Bewerber*in besser von einem der anderen Professor*innen betreut wird, wird dies mit dem/der Bewerber*in besprochen.
- Wie lange dauert es von der Bewerbungsfrist bis zur Entscheidung?
Wir bitten Sie um Geduld. Alle Bewerbungen sorgfältig zu prüfen, braucht Zeit. Nach der Bewerbungsfrist bis zur Entscheidung kann es bis zu vier Monate dauern. Wir bitten Sie, von Nachfragen abzusehen.
- Wenn meine Bewerbung abgelehnt wird, bekomme ich eine ausführliche Begründung?
Bewerber*innen, deren Bewerbung nicht erfolgreich war, werden schriftlich hierüber informiert. Es werden jedoch keine ausführlichen Begründungen der Absagen gegeben. Wir bitten von Nachfragen abzusehen.
- Die Bewerbungsfrist ist bereits abgelaufen. Kann ich mich dennoch bewerben?
In Einzelfällen können nachträglich bzw. außerterminlich eingereichte Bewerbungen berücksichtigt werden. Kontaktieren Sie hierzu bitte die wissenschaftliche Leiterin. Unaufgefordert eingereichte, außerterminliche Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, kontaktieren Sie bitte die wissenschaftliche Leiterin.
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Vergangene Ausschreibungen