Umwelt- und Menschenrechtsschutz, freiwillig oder verpflichtend?

Dr. Kampffmeyer vom Öko-Institut diskutierte mit ERL DoktorandInnen über Möglichkeiten, umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten erfolgreich zu implementieren.

Dr. Nele Kampffmeyer gab im Zuge eines Jour Fixe des Doktorandenkollegs „Ethik und gute Unternehmensführung“ einen Einblick in ihre Arbeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich „Umweltrecht & Governance“ am Öko-Institut. Das Öko-Institut ist eine 1977 gegründete unabhängige Forschungs- und Beratungseinrichtung für eine nachhaltige Zukunft. Kampffmeyer konzentrierte sich hierbei insbesondere auf ihre Forschung zu Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Umwelt und Menschenrechte. Diese Sorgfaltspflichten umfassen einen Risikomanagementprozess, mithilfe dessen Unternehmen Risiken im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschädigungen identifizieren, ihnen entgegenwirken, sie abmildern und Rechenschaft über diese ablegen. Diese Risken gilt es nicht nur im unmittelbaren Unternehmensumfeld abzuschätzen, sondern auch in der gesamten Lieferkette von Produkten und bei deren Nutzung und Entsorgung. Kampffmeyer thematisierte, ob und inwieweit Selbstverpflichtungen von Unternehmen im Hinblick auf Sorgfältigkeitspflichten ausreichen oder ob es rechtliche Regelungen hierzu braucht. So baut der Nationale Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ (NPA) der Bundesregierung zunächst auf ein Monitoring der freiwilligen Maßnahmen von Unternehmen. Kampffmeyer zeigte sich skeptisch hinsichtlich des Erfolgs von Selbstverpflichtungen. Sie veranschaulichte dies u.a. mithilfe von Studien, die sie beispielsweise zum Textilbündnis oder zum „Grünen Knopf“ durchgeführt hat. In der Diskussion mit den Doktorandinnen wurde dann auch angesprochen, dass klare gesetzliche Regelungen für Unternehmen den Vorteil der besseren Planbarkeit bieten und wie Best Practices Regulierungen beeinflussen. Welche Motivation Unternehmen und deren Entscheidungsträger haben, Sorgfaltspflichten zu befolgen, und welches Mindset die Befolgung begünstigt wurde ebenfalls diskutiert. Weitere Diskussionspunkte waren, ob es für einen Bewusstseinswandel in einer Branche erst einen Skandal geben muss und ob es unter Umständen zu einem Trade-off zwischen Menschenrechten und Umweltschutz kommt. Kampffmeyer machte deutlich, dass für sie Umweltschutz Menschenrechte wahrt, und sprach sich dezidiert gegen nicht nachhaltige Geschäftsmodelle aus.